Wirtschafts­prüfung

in Kooperation mit NS+P Dr. Neumann, Schmeer und Partner mbB / Aachen

Komplexer werdende Umweltbedingungen und Technologien. Sich ständig verändernde Märkte. Fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft. All diese Prozesse bewirken tiefgreifende Veränderungen für Ihr Geschäft und Ihr Risikoumfeld.

Von einem Wirtschaftsprüfer wird erwartet, dass er die Planung und Durchführung der Abschlussprüfung auf die veränderten Bedingungen ausrichtet.

Eine von uns durchgeführte, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Jahresabschlussprüfung umfasst:

  • Stellungnahme zur Beurteilung der Lage des Unternehmens, insbesondere der künftigen Entwicklung und deren Risiken, durch die gesetzlichen Vertreter sowie die Ausübung der Redepflichten bei Bestandsgefährdung und Entwicklungsbeeinträchtigung des Unternehmens sowie bei schwerwiegenden Verstößen der gesetzlichen Vertreter und von Arbeitnehmern (Vorwegberichterstattung)
  • Beurteilung der gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes (Ordnungsmäßigkeitsprüfung)
  • Beurteilung, ob der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (VFE-Lage) vermittelt (Gesamtaussage des Jahresabschlusses)
  • Beurteilung, ob die gesetzlichen Vertreter ein geeignetes Überwachungssystem und Risikofrüherkennungssystem eingerichtet haben

Durch unser Prüfungskonzept ist sichergestellt, dass wir die gesetzlichen Ziele und die Erwartungen unserer Mandanten zur vollsten Zufriedenheit erfüllen können.

Unser Prüfungskonzept beruht auf einem unternehmerischen Verständnis Ihres Geschäftes.

Um das Geschäft des Mandanten zu verstehen, muss der Abschlussprüfer neben vergangenen Sachverhalten und Bestands-Daten auch prozess- und zukunftsorientierte Einflussfaktoren verstehen und beurteilen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf potenziellen Risiken und der Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung bieten wir Ihnen eine Vielzahl moderner Beratungs-Dienstleistungen an. Diese Angebote sind häufig eng mit der Abschlussprüfung verknüpft und bieten Ihnen relevante Vorteile.

Unser Dienstleistungsangebot steht Unternehmen aller Größenordnungen und Rechtsformen zur Verfügung. Wir informieren Sie gerne.

Freiwillige und gesetzliche Prüfungen

Die Jahres- und Konzernabschlussprüfung orientiert sich konsequent an den Bedürfnissen unserer Mandanten. Unsere Kompetenz, unser methodischer Ansatz, die eingesetzten technischen Hilfsmittel und unser nationales und internationales Netzwerk garantieren unseren Mandanten eine effiziente Abwicklung aller Prüfungsaufträge.

Art, Umfang und das Ergebnis unserer Abschlussprüfung werden mit Ihnen zeitnah besprochen. Wir werden identifizierte Schwachstellen in Ihrem Unternehmen aufgreifen und geeignete Ideen und Lösungsvorschläge im Rahmen eines Schreibens an das Management erarbeiten, um die verbesserungsfähigen Sachverhalte zu optimieren.

Unsere Mandanten erhalten damit neben der Jahresabschlussprüfung einen Zusatznutzen. Wir verstehen eine Prüfung nicht als bloßes Abhaken von Zahlen, sondern als unternehmerisches Mitdenken als Partner des Managements.

Sonderprüfungen

Unter dem Begriff "Sonderprüfungen" werden Prüfungen verstanden, die aufgrund gesetzlicher Prüfungsvorschriften oder aufgrund freiwilliger Selbstverpflichtung durchzuführen sind.

Unter die gesetzlichen Prüfungsvorschriften fallen vor allem folgende Sonderprüfungen

  • Makler- und Bauträgerverordnung
  • Unzulässige Unterbewertung
  • Kapitalerhöhungsprüfung i.S.d. § 57 e GmbHG
  • Prüfung gem. § 24 FinanzanlagenvermittlVO
  • Gründungsprüfungen bei Kapitalgesellschaften, insbesondere bei Aktiengesellschaften
  • Werthaltigkeitsuntersuchungen in Verbindung mit Sacheinlagen, Umwandlungsprüfungen und Verschmelzungsprüfungen

Als freiwillige Sonderprüfungen führen wir

  • Prüfungen von Sanierungskonzepten
  • Prüfungen über eingetretene oder drohende Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung bei insolvenzgefährdeten Unternehmen
  • Mittelverwendungsprüfungen im Rahmen öffentlicher Förderungsprogramme
  • Preisprüfungen im Rahmen öffentlicher Aufträge
Gerichtliche und private Gutachten

Unser Schwerpunkt liegt auf Unternehmensbewertungsgutachten. Der Anlass für ein derartiges, betriebswirtschaftliches Gutachten kann diverse Gründe haben. Wir besprechen gerne mit Ihnen die Details.

Darüber hinaus verfügen wir über umfassende Erfahrung bei der Erstattung von Gutachten bei

  • Investitionsentscheidungen
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Aufstellung von Geschäftsplänen (Businessplan) im Rahmen der Existenzgründung und der Existenzerweiterung
  • Schadensermittlung in gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen und
  • Ermittlung von Betriebsunterbrechungsschäden.

Mit Hilfe unseres internationalen Netzwerkes können wir Ihnen auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Unterstützung gewährleisten.

Gerichtliche Gutachten

Komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge können im Fall eines Rechtsstreites häufig nur von besonders qualifizierten Sachverständigen analysiert und den streitenden Parteien und/oder dem Gericht zur Entscheidungsfindung erläutert werden.

Dank unserer Expertise sind wir in der Lage, schnell und wirtschaftlich Gutachten zu fast allen wirtschaftlichen Fragestellungen (z.B. Tatbestand der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, Bestimmung der Höhe von Schadenersatzansprüchen, Unterschlagungsprüfungen, Prüfungen von Anfechtungstatbeständen im Insolvenzrecht, etc.) durchzuführen.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Lassen Sie sich von uns überzeugen.
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