Steuer­(gestaltungs)­beratung

Das Steuerrecht gehört zu den dynamischsten Rechtsgebieten in der Bundesrepublik. Ohne professionelle Hilfe ist es Unternehmern inzwischen kaum mehr möglich, den Überblick im Dschungel der Vorschriften und Erlasse zu behalten.

Eine kompetente steuerliche Beratung sorgt dafür, die ohnehin hohen Steuerbelastungen in Deutschland nicht durch falsche Entscheidungen zusätzlich in die Höhe zu treiben.

Bei vielen unternehmerischen Entscheidungen spielen die steuerlichen Auswirkungen eine maßgebliche Rolle. Hier geht es um vorausschauende Lösungsalternativen, die die Komplexität des nationalen und internationalen Steuerrechts als Chance begreifen. Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen häufig ändern, ist eine permanente Überprüfung der Strategien erforderlich.

Wir finden für unsere Mandanten neue Ideen, innovative Lösungen und setzen diese in messbare Erfolge um. Wir sind nicht nur Steuerberater. Wir sind Berater, die auch Steuern können.

Steuererklärung

Bei uns steht nicht die bloße Erstellung Ihrer Steuererklärung, sondern insbesondere die Beratung im Vordergrund. Wir lassen nichts unversucht, um für Sie das Beste herauszuholen, jede Herausforderung unter allen Gesichtspunkten zu beleuchten und zu einer rundum perfekten Lösung für Sie und Ihr Unternehmen zu kommen.

Als unser Mandant erhalten Sie selbstverständlich einen festen, persönlichen Ansprechpartner, welcher Ihnen regelmäßig Vorschläge zur Verbesserung Ihrer steuerlichen Situation übermittelt und Sie über neue Gesetze informiert.

Ihre individuellen Anliegen sind bei uns in kompetenten Händen. Damit Sie sich Ihren eigenen unternehmerischen Schwerpunkten widmen können.

Überzeugen Sie sich selbst.

Jahresabschluss

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss einschließlich eines ausführlichen Erläuterungsberichtes entweder anhand der von uns geführten Buchführung oder der von Ihnen gelieferten Buchführungsdaten. In einem ausführlichen Jahresabschlussgespräch erläutern wir Ihnen persönlich Ihren Jahresabschluss und beraten Sie hinsichtlich der weiteren Strategie.

Doch wo andere aufhören, fangen wir erst richtig an. Sie können von uns ein tiefes Verständnis für Ihre Branche und Ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragsstruktur erwarten. Sollten wir zum Beispiel eine Schieflage in der Struktur erkennen, erhalten Sie von uns sofort Vorschläge zu Verbesserungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang zeigen wir Ihnen die handels- und steuerrechtliche Ansatz-, Ausweis- und Bewertungswahlrechte und deren Auswirkungen auf die Struktur des Jahresabschlusses. So finden wir schnell umsetzbare Lösungen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung erstellen wir Ihnen auch Jahresabschlüsse nach den Regeln der IFRS International Financial Reporting Standards (vormals IAS International Accounting Standards) und den US- GAAP.

Nicht nur Sie als Unternehmer müssen sich den veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Wir als Berater müssen sicherstellen, dass Sie jederzeit über steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Neuerungen informiert sind.

Unser Versprechen: wir halten Sie und Ihr Unternehmen immer auf dem Laufenden. Mit zukunftsfähigen Konzepten, klugen Anpassungen und automatischen Aktualisierungen.
Lassen Sie sich beraten.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Im Rahmen der Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung erstellen und übermitteln wir für Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Durch die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird erreicht, dass einerseits der Staat ein geringeres Zahlungsausfallsrisiko hat, zum anderen der Unternehmer seine Umsatzsteuerlast gleichmäßiger über das ganze Jahr verteilen und so Zahlungsschwierigkeiten am Anfang des Folgejahres vermeiden kann. Zudem hat der Unternehmer bei Vorsteuer-Erstattungen einen Zinsvorteil.

Der Abgabezeitraum für die Umsatzsteuervoranmeldung richtet sich grundsätzlich nach der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres. Die Abgabepflicht wird vom Finanzamt festgestellt; falls sich der Abgabezeitraum ändert, erhält der Unternehmer eine Mitteilung. Grundsätzlich ist der Voranmeldungszeitraum das Kalendervierteljahr. Beträgt die Vorjahres-Umsatzsteuerzahllast aber nicht mehr als 1.000 €, kann das Finanzamt den Unternehmer für das folgende Kalenderjahr von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. Bei einer Vorjahres-Umsatzsteuerzahllast von mehr als 7.500,00 € ist die Umsatzsteuervoranmeldung im Folgejahr monatlich zu erstellen.

Neu gegründete Unternehmen müssen die ersten zwei Jahre immer monatliche Voranmeldungen abgeben (§ 18 Abs. 2 UStG). Bei einem Gesamtüberschuss aus Erstattungen von mehr als 7.500 € kann der Unternehmer freiwillig monatliche Voranmeldungen abgeben. Mit Ausnahme dieser Regelung ist der Abgabezeitraum nicht frei wählbar (§ 18 Abs. 2a UStG).

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Voranmeldungszeitraums beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Auf Antrag kann eine Dauerfristverlängerung gewährt werden, so dass sich die Frist für die Abgabe einer Voranmeldung um einen Monat verlängert (§ 46 UStDV). Der Antrag auf Dauerfristverlängerung bedarf keiner Begründung.

Bei monatlicher Anmeldepflicht und Dauerfristverlängerung ist einmal jährlich eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres zu leisten. Bei vierteljährlicher Anmeldepflicht ist keine Sondervorauszahlung erforderlich.

Wir beraten Sie gerne.

Rechtsform

Ob Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG oder Personengesellschaften wie KG oder OHG – jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile, die es sorgfältig abzuwägen gilt.

Welche die ideale Rechtsform für Ihr Unternehmen ist, erarbeiten wir mit Ihnen in unserer Rechtsformberatung. Hier zeigen wir Ihnen die haftungsrechtlichen Unterschiede auf und erstellen ein Konzept für die Firmengründung oder Umwandlung.

Die Antwort auf die Frage, welche Rechtsform die richtige ist, ist nicht leicht zu finden. Denn es gilt sowohl die unterschiedlichen Arten von Rechtsformen als auch deren juristische Auswirkungen zu bedenken.

Bei der Wahl der Rechtsform spielen folgende Aspekte eine wichtige Rolle:

  • Die Haftungsbeschränkung
  • Die Minderung der Gesamtsteuerbelastung von Gesellschaft und Gesellschafter
  • Die vorgeschlagene Gesellschaftsform muss zum Unternehmenszweck und zur Unternehmerpersönlichkeit passen – z.B. sind formal aufwändige Kapitalgesellschaften nicht für jeden geeignet
  • Wer soll Gesellschafter sein und wie setzt sich der Gesellschafterkreis zusammen – besonders innerhalb von Familienunternehmen

Wir unterstützen Sie gerne mit unserer großen Sachkenntnis bei diesem schwierigen Thema.
Sprechen Sie uns an

Gutachten über steuerliche Sachverhalte

Sind Sie mit einem steuerlichen Sachverhalt konfrontiert, über dessen Rechtsfolgen Unklarheit herrscht?

Wir überprüfen den Sachverhalt und beantworten die gestellten Fragen in Form eines schriftlichen Gutachtens inklusive aller nötigen Fundstellen, Normen und Entscheidungen.

Diese Steuergutachten schaffen für unsere Mandanten Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.

Unser Kanzlei-Inhaber verfügt in diesem Bereich über fundierte und langjährige Erfahrungen.
Recherchetätigkeiten erledigen wir u.a. in unserer gut ausgestatteten Bibliothek mit Fachbüchern, Kommentierungen und Urteilssammlungen.

Wir übernehmen gerne Ihren Fall. Sprechen Sie uns an.

Umstrukturierung von Unternehmen

Mit der Einführung des Umwandlungs-Gesetzes und der Neufassung des Umwandlungs-Steuergesetzes hat der Gesetzgeber eine Vielzahl an Möglichkeiten eröffnet, bestehende Unternehmensstrukturen weitgehend steuerneutral umzugestalten.

Wir bieten Ihnen die Entwicklung eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Umstrukturierungskonzeptes an.

Sichern Sie sich jetzt die Vorteile.

Lassen Sie sich von uns überzeugen.
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